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Es treten immer wieder Situationen auf, in denen nur ein Gutacher bzw.
Sachverständiger weiterhelfen kann.
andreas hartl portrait

Kompetente Beratung

• neutrale und objektive Beratung
• Erstattung von Befunden und Gutachten
  aller Fenstermarken bzw. Hersteller und
  Glas
• Beweissicherung für Gericht, Privat
  und Firmen
• Montagebetreuung mit
  Zwischenkontrolle und Endabnahme
• Sanierungskonzepte,
  Sanierungsbegleitung
• Endabnahmen

Beurteilungsgegenstand

• Montage Holz- und Holz-Alufenster
• Montage und Herstellung von
  Kunststoff- und Kunststoff-Alufenstern
• Haustüren
• Schiebelemente
• Fensteranbauteile
• Rollo, Balken
• Fixverglasungen
• 2 – 3 Scheiben Isolierglas,
  Sicherheitsglas, Isolierglas aller Arten
• Isoliergläser aller Arten

Ing. Andreas Hartl

Seit mehr als 35 Jahren bin ich in der Fensterbranche tätig.
Lehrabschluss für das Schlosserhandwerk
9 Jahre Fenstermontage
5 Jahre Fensterproduktion
12 Jahre Qualitätssicherung von Fenster und Türen
Im Jahr 2005 Abschluss der HTL für Wirtschaftsingenieurwesen in Linz
Seit 2011 Sachverständiger für Bautischlerarbeiten (Montage von Fenstern und Türen) sowie Herstellung und Montage von Kunststofffenster und Kunststofftüren

§ Montagebegleitende Qualitätskontrolle §

Um Mängel zu vermeiden, ist es sinnvoll die Montage fachlich zu begleiten. Um Zeit und Kosten zu sparen ist es zweckmässig, schon während der Montageplanung, während der Montageausführung und schließlich zur Endabnahme fachliche Betreuung hinzuzuziehen. So können bereits im Vorfeld mögliche Mängel beseitigt werden.

§ Privatgutachten §

In der Regel wird es bei Bauprozessen notwendig sein, ein Privatgutachten vor Eingehen eines Prozesses in Auftrag zu geben. Mit Hilfe eines Gutachtens wird es dem Anwalt üblicherweise erst möglich sein, dem Gericht eine richtige Darstellung der baufachlichen bzw. bautechnischen Situation und Problematik zu liefern und auf diese Weise den Sach- und Schadensstand ausreichend dem Gericht nahezubringen.

§ Gerichtsgutachten §

Beim Gerichtsgutachten erfolgt die Bestellung des Sachverständigen durch das zuständige Gericht. Grundlage jedes Gutachtens sind die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden technischen Regelwerke, Normen, Fachvorschriften, Baugesetze, Vertragsvereinbarungen sowie der Informationsstand.
Sachverständiger Andreas Hartl, Ing. | Grieskirchner Straße 13, 4722 Peuerbach | office@sachverstaendiger-hartl.at
Kostenaufwand
Die Kosten für ein Gutachten hängen von vielen Faktoren ab – z. B. von der Größe des Objekts, vom Standort oder vom Umfang des Gutachtens (Kurzgutachten, Befund und Gutachten, etc.).
Eine seriöse Kosteneinschätzung kann erst nach einem persönlichen Gespräch erfolgen.

Sie suchen einen Sachverständigen für Fenster, einen Sachverständigen für Türen, einen Sachverständiger für Fensteranbauteile? So finden Sie mich:
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Allgemeine Gebühren für Gerichtsgutachter
Ein Gerichtsgutachter verrechnet im Allgemeinen nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der ab 20.07.2007 geltenden Fassung, Verordnung 134 für Gerichtssachverständige. Für die verschiedenen Leistungen sind in diesem Gesetz genaue Gebühren für den Gerichtssachverständigen fixiert.
Kilometergeld § 12 Abs. 1 Ab 0,42€
Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 32 Abs. 1 27,24€
Gebühr für die Teilnahme an Verhandlungen § 35 Abs. 1 40,56€
Gebühr für Mühewaltung nach § 34 Abs. 3 150,00€
Urschrift Gutachten je Seite § 31 Z 3 2,40€
Durchschrift je Seite 0,72€